Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kundeninformationen und Datenschutz

1. Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Mobilson GmbH, 18069 Rostock, Telefon: 0381 – 77 888 051, E-Mail: info@mobilson.de (nachfolgend „Mobilson“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“). Abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote auf unserer Webseite sind unverbindlich. Ein bindender Vertrag kommt wie folgt zustande:

Nach Eingabe der Reisezeit, der Auswahl des Wohnmobils sowie etwaiger Zusatzoptionen auf unserer Webseite senden Sie uns Ihre elektronische Buchungsanfrage und geben damit ein verbindliches Vertragsangebot ab. Sie erhalten umgehend eine E-Mail, mit der wir den Eingang Ihres Angebotes bestätigen. Mit einer weiteren E-Mail bestätigen wir dann die Annahme Ihres Angebotes. Damit kommt der Vertrag wirksam zustande. Mit dieser E-Mail erhalten Sie noch einmal Ihre Buchungsdaten sowie Informationen zur Vertragsabwicklung und zur Zahlung.

2.2 Mobilson ist berechtigt, dem Mieter zu gleichen Konditionen ein gleichwertiges oder höherwertiges Wohnmobil ohne zusätzliche Kosten zu stellen.

3. Berechtigte Fahrer, Vorlage von Dokumenten

3.1 Das Wohnmobil darf nur vom Mieter oder den im Mietvertrag genannten weiteren Fahrer geführt werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllen sind:

Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen: Der Mieter/ Fahrer muss bei Übernahme des Wohnmobils das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 1 Jahr im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis in der für das angemietete Reisemobil erforderlichen Klassen sein (Klasse III oder B).
 Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen: Der Mieter/ Fahrer muss bei Übernahme des Wohnmobils das 25. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 1 Jahr im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis in der für das angemietete Reisemobil erforderlichen Klassen sein (Klasse III oder C1/C).

3.2 Der Mieter hat das Handeln anderer Fahrer wie eigenes Verhalten zu vertreten.

3.3 Bedingungen der Übergabe des Wohnmobils an den Mieter ist die Vorlage einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis sowie eines Personalausweis oder Reisepasses für den Mieter und für den im Vertrag genannten Fahrer. Kann der Mieter die Dokumente nicht vorlegen, kann einer der weiteren genannten Fahrer den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten übernehmen. Übernimmt kein anderer Fahrer den Vertrag, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Der Mieter bleibt zur Zahlung des Mietpreises verpflichtet, soweit Mobilson das Wohnmobil im vertraglichen Zeitraum nicht anderweitig vermieten kann. Ist die Vorlage der Dokumente für den weiteren Fahrer nicht möglich, so wird er aus dem Mietvertrag genommen.

4. Zulässige Nutzung des Wohnmobils

4.1 Das Wohnmobil darf nur auf öffentlichen Straßen und nach den Vorgaben der jeweiligen Straßenverkehrsordnung genutzt werden.

4.2 Es darf nicht verwendet werden:

für Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen
für motorsportliche Veranstaltungen und Fahrzeugtests
zur Weitervermietung oder Verleihung oder für sonstige gewerbliche Zwecke
zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.

Das Rauchen im Wohnmobil ist nicht gestattet. Das Mitführen von Tieren ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Mobilson gestattet.

4.3 Eine Reise ist nur in Länder der Europäischen Union, Norwegen und die Schweiz gestattet. Die Einreise in folgende Länder ist untersagt: Rumänien, Mazdedonien, Ukraine, Russland, Türkei, Grönland, Island, Azoren, Kanarische Inseln sowie in Krisen- oder Kriegsgebiete.

5. Preise, Kaution und sonstige Kosten

5.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen und auf unserer Webseite veröffentlichten Preise.

5.2 Der Mieter zahlt eine Kaution in Höhe von 1.000,00 € spätestens bei Übernahme des Wohnmobils in bar oder vorab per Überweisung. Bei Zahlung per Überweisung muss die Kaution 3 Werktage vor dem vereinbarten Abholtermin auf dem Konto von Mobilson eingegangen sein. Die Kaution wird hinterlegt und bei vertragsgemäßer Rückgabe und nach erfolgter Endabrechnung entsprechend erstattet.

Hat der Mieter sonstige Kosten (z.B. für Mehrkilometer, Endreinigung, Betankung etc.) oder die Selbstbeteiligung im Versicherungsfalle zu zahlen, ist Mobilson berechtigt, diese Beträge mit der Kaution zu verrechnen. Im Fall von Beschädigungen am Wohnmobil, ist Mobilson berechtigt, die Kaution bis zur abschließenden Klärung der Schadenshöhe bzw. Klärung der Kostentragungspflicht einzubehalten.

5.3 Es werden folgende sonstige Kosten vereinbart:

Überschreitet der Mieter die vereinbarten Freikilometer, so zahlt er für jeden weiteren angefangenen Kilometer 30 Cent.
Gibt der Mieter das Wohnmobil ohne ausreichende Reinigung zurück, so zahlt er für die Reinigung des Fahrzeuges einen Pauschalbetrag von 150,00 €.
Gibt der Mieter das Wohnmobil ohne ausreichende Leerung des Fäkalientanks bzw. der Toilette zurück, so zahlt er einen Pauschalbetrag von 75,00 €.
Übergibt der Mieter das Wohnmobil nicht nachweislich in vollbetanktem Zustand, zahlt er 50,00 € zzgl. der Kraftstoffrechnung.
Beschädigte oder fehlende Gegenstände wird der Mieter entsprechend erstatten.

Der Nachweis eines geringeren Schadens, bleibt dem Mieter unbenommen.

6. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

6.1. Innerhalb von 3 Werktagen nach Vertragsschluss leistet der Mieter eine Anzahlung in Höhe von 25% des Mietpreises. Der restliche Mietpreis ist 21 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 21 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Mietpreis sofort zur Zahlung fällig. 

6.2 Als Zahlungsmöglichkeit bieten wir Ihnen Vorkasse via Überweisung an.

Kontoverbindung von Mobilson lautet wie folgt:

Empfänger:MOBILSON GmbH
Bank:Ostseesparkasse
IBAN:DE48 1305 0000 0201 0239 38
BIC:NOLADE21ROS
Verwendungszweck:Name, Buchungsnummer

6.3 Werden die Anzahlung oder die Restzahlung nicht fristgemäß geleistet, ist Mobilson auch ohne vorherige Mahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt und der Mieter zur Zahlung der sich gemäß Ziffer 10.2 ff. dieser AGB ergebenden Stornogebühr verpflichtet.

7. Übernahme und Rückgabe des Wohnmobils

7.1 Der Mieter übernimmt das Wohnmobil am Sitz von Mobilson in einem sauberen, voll-betanktem und technisch einwandfreien Zustand. Bei Übergabe wird zusammen mit dem Mieter ein Protokoll über den Zustand des Wohnmobils erstellt. Der Mieter ist verpflichtet den vereinbarten Abholtermin einzuhalten bzw. den Vermieter über eine Verspätung kurzfristig zu informieren. Kommt der Mieter dieser Informationspflicht nicht nach gilt Ziffer 10.5 dieser AGB´s.

7.2 Der Mieter ist verpflichtet, das Wohnmobil zum vereinbarten Zeitpunkt am Sitz von Mobilson im protokollierten, gereinigten und voll-betankten Zustand zurückzugeben. Das Wohnmobil ist außen und innen zu reinigen, sowie der Fäkalientank zu leeren. Anderenfalls ist Mobilson berechtigt, diese Arbeiten selbst vorzunehmen und dem Mieter die Kosten gemäß Ziffer 5 in Rechnung zu stellen.

7.3 Gibt der Mieter das Wohnmobil nicht zur vereinbarten Zeit an Mobilson zurück, ist diese berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung mindestens die Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.

8. Pflichten des Mieters, Verhalten bei Unfällen

8.1 Das Wohnmobil darf nur vom Mieter oder den im Mietvertrag genannten Personen geführt werden, es sei denn, es liegt ein Notfall vor.

8.2 Der Mieter wird das Wohnmobil schonend, fachgemäß behandeln sowie die gesetzlichen Vorschriften und technischen Vorgaben (Bedienungsanleitung/ Handbücher) einhalten. Hierzu gehört insbesondere, vor jedem Fahrtantritt die Verkehrssicherheit sowie regelmäßig den Reifendruck, den Motorölstand etc. zu prüfen und das Wohnmobil ordnungsgemäß zu verschließen. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge.

8.3 Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Unfall oder sonstigem Schadenseintritt umgehend die Polizei zu verständigen, unabhängig davon ob er den Unfall oder das Schadensereignis selbst verschuldet hat. Anderenfalls haftet der Mieter gegebenenfalls in vollem Umfange für den eingetretenen Schaden.

Der Mieter wird Mobilson auch bei kleineren Unfällen/Schäden unverzüglich, spätestens bei Rückgabe des Wohnmobils, schriftlich informieren. Der Unfall-/Schadensbericht soll den Unfallhergang, die Namen und Anschrift der beteiligten Personen und Zeugen sowie die amtlichen Kfz-Kennzeichnen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

Ist eine Weiterfahrt nicht mehr möglich, ist das Wohnmobil nicht mehr verkehrssicher oder ist eine Reparatur von mehr als 100,00 € erforderlich, so ist Mobilson sofort telefonisch zu informieren.

9. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht bei Online-Verträgen gemäß § 355 BGB besteht nach den gesetzlichen Vorschriften bei der Vermietung von Kraftfahrzeugen nicht, § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB.

10. Kündigung und Stornierung

10.1 Der Vertrag hat eine feste Laufzeit für die Dauer der vereinbarten Mietzeit und endet automatisch mit Ende des Rückgabetages. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen. Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden (sogenanntes außerordentliches Kündigungsrecht).

10.2 Der Vermieter räumt jedoch dem Mieter das Recht ein, den Vertrag unter folgenden Maßgaben zu stornieren. Aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwandes durch die Stornierung ensteht eine Mindeststornogebühr von 100,00 €.

Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, folgende Anteile des Mietpreises zu zahlen:

10% bei mehr als 90 Tage vor Mietbeginn
20% bei 31 – 90 Tage vor Mietbeginn
50% bei 15 – 30 Tage vor Mietbeginn
90% bei 14 Tage oder weniger vor Mietbeginn.

Kann Mobilson das Wohnmobil in der vereinbarten Mietzeit anderweitig vermieten, wird es die dadurch erzielten  Einnahmen bzw. sonstigen ersparten Aufwendungen auf die Stornierungsgebühr anrechnen. Die Mindeststornogebühr bleibt in jedem Falle bestehen. Dem Mieter bleibt unbenommen nachzuweisen, dass Mobilson kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

10.3 Die Stornierung hat in Schrift- oder Textform (Brief, E-Mail) gegenüber Mobilson zu erfolgen. Maßgebend ist das Datum des Eingang bei Mobilson.

10.4 Wird das Wohnmobil vor dem vereinbarten Termin zurückgegeben, zahlt der Mieter den Mietpreis in voller Höhe, sofern der Vermieter das Fahrzeug nicht anderweitig vermieten kann.

10.5  Wird das Wohnmobil nicht bzw. nicht rechtzeitig abgeholt und hat der Mieter den Vertrag nicht storniert, bleibt er zur Zahlung des Mietpreises verpflichtet.Sofern der Mieter sich nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem vereinbarten Abholtermin mit Mobilson in Verbindung gesetzt hat, ist Mobilson berechtigt, nicht aber verpflichtet, das Wohnmobil für den Vetragszeitraum weiter zu vermieten. Dies gilt auch wenn der Mieter die verspätete Abholung nicht zu vertreten hat.

Eine Schadensersatzpflicht von Mobilson für etwaige Folgeschäden des Mieters besteht nicht.

11. Haftung und Versicherung

11.1. Für die Mietobjekte besteht eine entsprechende Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB).

11.2 Mobilson haftet für alle Schäden, soweit Versicherungsschutz besteht. Für darüber hinausgehende Schäden haftet Mobilson, seine gesetzlichen Vertreter und gesetzlichen Erfüllungsgehilfen wie folgt:

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet Mobilson gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Mobilson nicht, es sei denn, es wurde eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Für diesen Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind.

Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht für Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

11.3 Mobilson haftet nicht für Sachen, die der Mieter bei Rückgabe des Wohnmobils zurück gelassen hat.

12. Haftung des Mieters

12.1 Der Mieter haftet dafür, dass das Wohnmobil zum vereinbarten Zeitpunkt im vereinbarten Zustand zurückgegeben wird. Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden am Wohnmobil oder bei dessen Verlust, haftet der Mieter für jeden Schadensfall bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehalts der Versicherung. Der Mieter trägt die Beweislast für das Vorliegen leichter Fahrlässigkeit.

12.2 Der Mieter haftet auf Ersatz des Schadens in voller Höhe, wenn der Schaden am Wohnmobil oder dessen Verlust auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten des Mieters beruht oder der Versicherer nicht leistet. Die Begrenzung der Haftung auf den Selbstbehalt entfällt insbesondere,

wenn der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist
wenn der Mieter es unterlässt, den Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, es sei denn dies hat keinen Einfluss auf die Feststellung der für den Schaden verantwortlichen Person oder der Schadenshöhe
für Schäden die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen (Durchfahrtshöhe) oder der Zuladungsbestimmungen entstanden sind
wenn der Mieter Unfallflucht begangen hat
wenn der Schaden dadurch entsteht, dass das Wohnmobil an einen nichtberechtigten Dritten überlassen wurde oder
wenn der Schaden durch Verletzung oder Nichtbeachtung der vertraglichen Pflichten des Mieters, insbesondere Ziff. 4, 7 und 8, verursacht wurde.

12.3 Der Mieter stellt Mobilson von allen Gebühren, Kosten bzw. Buß-/ Verwarngeldern frei, die während des Mietzeitraums aufgrund von Verstößen gegen die jeweils geltenden Vorschriften entstehen. Das gleiche gilt für etwaige anfallende Maut- oder Parkgebühren. Für den sich aus derartigen Forderungen ergebenden Verwaltungsaufwand zahlt der Mieter an Mobilson eine Pauschale von 20,00 € inkl. MwSt. Dem Mieter bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

12.4 Die vorgenannten Haftungsregeln gelten auch gegenüber den sonstigen im Mietvertrag genannten Fahrer. Die im Vertrag genannten Fahrer haften als Gesamtschuldner.

13. Datenschutz und Fahrzeugortung

13.1 Mobilson ist die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. Mobilson ist berechtigt, die personenbezogenen Daten der Mieter bzw. Fahrer zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Eine Weitergabe der Daten an Vertragspartner oder andere beauftragte Dritte (bspw. Kreditkartenunternehmen) erfolgt nur, sofern es zur Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Mobilson ist berechtigt, die Daten für Eigenwerbung, einschließlich der Empfehlungswerbung zu  nutzen. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.

13.2 Mobilson behält sich vor, seine Wohnmobile mit einem Ortungssystem auszustatten. Damit ist es möglich, die Positionsdaten des Wohnmobils festzustellen und dieses bspw. bei Diebstahl, Verstoß gegen die vertraglichen Einreisebeschränkungen zu orten und gegebenenfalls stillzulegen. Sofern dabei personenbezogene Daten erhoben werden, nutzt Mobilson diese ausschließlich für die Ortung und Stilllegung des Wohnmobils.

13.3 Hinweis gemäß § 28 Abs. 4 BDSG: Der Mieter/Fahrer ist jederzeit berechtigt, einer etwaigen Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: Mobilson GmbH, An den Griebensöllen 7, 18069 Rostock, oder per E-Mail an: info@mobilson.de.

14. Allgemeine Kundeninformationen

14.1 Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

14.2 Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Waren und Leistungen sowie die Informationen zur Zahlung und Erfüllung ergeben sich aus unserer Webseite, den während der Buchung übermittelten Unterlagen sowie den AGB.

14.3 Vor Abgabe Ihrer verbindlichen Willenserklärung werden Sie über Möglichkeiten informiert, etwaige Eingabefehler zu erkennen und zu korrigieren.

14.4. Beanstandungen und Mängelansprüche können Sie unter der im Impressum angegebenen Adresse vorbringen.

14.5. Mobilson speichert den Vertragstext. Nach Ihrer Buchung senden wir Ihnen die Buchungsdaten, den Vertragstext sowie die AGB per E-Mail zu. Sie können die maßgebliche Webseite während der Buchungsanfrage unter Verwendung der Druckfunktion Ihres Browsers auch selbst ausdrucken bzw. abspeichern.  

14.6. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auch auf unserer Webseite unter „Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)“ (https://www.mobilson.de/agb.htm) einsehen, abspeichern und ausdrucken.

15. Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr (https://ec.europa.eu/odr). Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@mobilson.de. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Sollte einer der vorgenannten Regelungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

16.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Mieter Verbraucher, so bleiben die nach dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bestehenden zwingenden Bestimmungen zu Gunsten des Verbrauchers von dieser Rechtswahl unberührt.

16.3 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Mobilson. Gegenüber Kaufleuten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts wird unser Geschäftssitz als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.